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Großbritannien und Nordirland
Reisepaß/Visum
| | Paß erforderlich | Visum erforderlich | Rückreiseticket erforderlich | | Deutschland | Nein | Nein | Nein | | Österreich | Nein | Nein | Nein | | Schweiz | Nein | Nein | Nein | | Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein | Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung. |
Einreisebeschränkungen: Die Regierung von Großbritannien verweigert folgenden Personen den Transit und die Einreise:
(a) Inhabern von somalischen Reisepässen.
(b) Staatsangehörigen von Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda (nur mit Identitäsnachweis für den Zweck der Visumausstellung);
(c) Inhabern von irakischen Reisepässen, die nach dem 19. März 2003 ausgestellt wurden, und keinen Stempel der Coalition Provisional Authority (CPA) tragen.
(d) Inhabern von urugayischen Reisepässen, die in Kraft des Erlasses 289/90 ausgestellt wurden.
(e) Inhabern von diplomatischen und offiziellen Reisedokumenten, die von Taiwan ausgestellt wurden.
REISEPASS: Allgemein erforderlich, muß mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein, Monaco und Norwegen.
Anmerkung/Reisepaß (EU-Beitrittsländer): Aus der Verpflichtung der EU-Länder, ab dem 1. Mai 2004 den Gemeinsamen Besitzstand der EU (sog. "Acquis communautaire") umzusetzen, ergibt sich, daß für die Einreise der Staatsangehörigen der Beitrittsländer in die alten EU-Länder ein Personalausweis genügt. Inwieweit diese Vorgaben von den alten EU-Ländern in der Praxis umgesetzt werden, ist noch nicht bekannt. Es könnte sein, daß den Grenzbehörden einiger Länder die Ausweismuster noch nicht vorliegen, so daß sich die Anwendung der neuen europäischen Einreisebestimmungen möglicherweise in der Praxis nicht schlagartig verfestigt.
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Eintrag des Kindes im Paß eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Reisepaß.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepaß.
Schweizer: Personalausweis oder Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
VISUM: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Cook-Inseln, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Föderierte Staaten von Mikronesien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Lesotho, Liechtenstein, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexico, Monaco, Namibia, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Osttimor, Palau-Inseln, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu und Venezuela.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Burundi, China (VR), Côte d’Ivoire, Ecuador, Eritrea, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Liberia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Moldawien, Myanmar, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Türkei, Türkische Republik Nordzypern, Uganda und Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.
Anmerkung: Seit dem 13. November 2003 benötigen Staatsbürger folgender Länder, die sich länger als 6 Monate in Großbritannien aufhalten wollen, eine Einreiseerlaubnis: Australien, Hongkong (China), Japan, Kanada, Korea (Süd), Malaysia, Neuseeland, Singapur, Südafrika und USA.
Visaarten: Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren:
Deutschland, Österreich
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
54 € (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
90 € (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
105 € (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
132 € (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig).
Transitvisum:
43 € (Flugzeugwechsel);
54 € (Flughafenwechsel).
Working Holiday Visum:
54 €, nur für Staatsbürger aus Commonwealth-Ländern (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 € zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
36 £ (ca. 81 CHF) (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
60 £ (ca. 135 CHF) (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
70 £ (ca. 157,50 CHF) (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
88 £ (ca. 168,75 CHF) (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig).
Transitvisum:
27 £ (ca. 60 CHF) (Flugzeugwechsel);
36 £ (ca. 75 CHF) (Flughafenwechsel).
Working Holiday Visum: 75 £ (ca. 175 CHF) nur für Staatsbürger aus Commonwealth-Ländern (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer: Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Antragstellung: Bei den nächstgelegenen konsularischen Vertretungen.
Unterlagen: Je nach Nationalität unterschiedlich. I. allg: (a) Reisepaß. (b) 1 ausgefülltes Antragsformular, (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare). (c) 2 Paßfotos neueren Datums, (einige Nationalitäten benötigen 3 Paßfotos). (d) Gebühr (bar, Bankkarte oder Überweisung). (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung. (g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladung des britischen Geschäftspartners.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag sowie der Zahlungsbeleg über die Visums- und Verwaltungsgebühr beigelegt werden.
Bearbeitungszeit: Postalisch: 7-14 Arbeitstage. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Einreise mit Haustieren:
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen seit dem 3. Juli 2004 einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Bis zum 1. Oktober 2004 gelten folgende Übergangsregelungen: - entweder kann der internationale Impfpaß verwendet werden, wenn die Tollwutimpfung vor dem 1. Oktober 2004 durchgeführt wurde und wenn der internationale Impfpaß mit dem Heimtierausweis gleichwertige Bestimmungen aufweist. Eine Kennzeichnung der Tiere ist ebenfalls erforderlich. - oder die bisher gültige einzelstaatliche Vorschrift ist gültig (siehe unten).
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt und ein Dokument, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm).
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